Quellensteuer des Arbeitnehmers/Quellensteuer hinzufügen

Nicht jeder Arbeitnehmer ist quellensteuerpflichtig. Nur Arbeitnehmer, die nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen oder keine C-Bewilligung haben, sind quellensteuerpflichtig. 
Es gibt Fälle, in denen der Arbeitnehmer nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt oder keine C-Bewilligung hat, aber seine Frau oder sein Mann Schweizer Bürger ist. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht quellensteuerpflichtig. Um die Einwanderungsgenehmigung für den Arbeitnehmer festzulegen, besuchen Sie bitte Einwanderungsbewilligung des Mitarbeiters hinzufügen.
  • Um die Quellensteuer des Mitarbeiters hinzuzufügen, gehen Sie in der linken Navigation auf Mitarbeiter
  • Wählen Sie den Mitarbeiter, den Sie bearbeiten möchten
  • Klicken Sie auf die Registerkarte Personal

  • Blättern Sie nach unten zum Abschnitt Quellensteuer. 
  • Klicken Sie auf Bearbeiten

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche Assist, um das Quellensteuerkennzeichen vorzubefüllen. 
  • Sie können die Abgabenordnung überprüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt ist. 
  • Nach dem OK klicken Sie auf Speichern

  • Beachten Sie, dass die Assist-Funktion von Earny für die Quellensteuer keine Grenzgänger in der Schweiz unterstützt. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in Frankreich oder Deutschland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten. In diesen Fällen müssen Sie das Quellensteuerkennzeichen manuell eingeben. Wenn Sie mit diesem Code nicht vertraut sind, wenden Sie sich bitte an unseren Support unter support@earny.ch 
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